Neben der Beschlusspraxis der Europäischen Kommission wird das EU-Beihilfenrecht wesentlich durch die Rechtsprechung der Unionsgerichte geprägt. Dabei spielt insbesondere die Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV eine große Rolle, über die Kommissionsbeschlüsse – nicht nur von Mitgliedstaaten und dem Begünstigten der Beihilfe – sondern auch von Wettbewerbern vor dem Gericht der Europäischen Union angegriffen werden können. In diesem Zusammenhang hat GeBS. gemeinsam mit den Teilnehmern im Rahmen dieser Veranstaltung folgende Themen diskutiert:
- Aufgabenverteilung zwischen Kommission, Unionsgerichten und nationalen Gerichten im Beihilfenrecht
- Zulässigkeit von Nichtigkeitsklagen
- Rechtsprechung zum Privaten Investor
- Rechtsprechung zur Selektivität
- Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Tätigkeit
Weitere Informationen finden Sie unter
http://gebs.info/event/rechtsprechung-der-unionsgerichte-im-anwendungsbereich-des-eu-beihilfenrechts