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Vergaberecht

Traditioneller Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist das Vergaberecht.

Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege förmlicher Vergabeverfahren vergeben.“ 

Das Vorgehen hierbei beschreibt eine immer größer werdende Anzahl unterschiedlichster Normen und Vorschriften auf europäischer Ebene, auf Bundesebene und auf Länderebene. Im Zuge stetiger Vergaberechtsmodernisierungen wird das Vergaberecht unentwegt überarbeitet, geändert, ausgedehnt. Mit der Anzahl der Vorschriften ist auch die Bedeutung des Vergaberechts gestiegen. Seinen Ursprüngen im nationalen Haushaltsrecht ist das Vergaberecht damit längst entwachsen.

Sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter sind Kenntnisse im Vergaberecht mittlerweile unentbehrlich. Der Erfolg eines Beschaffungsvorhabens auf Auftraggeberseite und der Erfolg der Verfahrensteilnahme auf Bieterseite hängen maßgeblich hiervon ab.

Vergaberecht ist unser tägliches Geschäft, und das seit fast zwei Jahrzehnten. Unser Team aus vergaberechtlich hochspezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen steht öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen in allen Stadien des Vergabeverfahrens zur Seite. Sei es als Berater öffentlicher Auftraggeber bei der rechtssicheren Ausgestaltung des Vergabeverfahrens, sei es als Berater von Bietern bei der erfolgreichen Verfahrensteilnahme; wenn nötig auch mit hoher Erfolgsquote im Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten oder in Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH. 

In den Bereichen ÖPNV und SPNV, Infrastrukturen und Netze, IT-Beschaffung, ÖPP (PPP), Planer- und Bauleistungen, Konzessionsvergaben und Gesundheitswesen arbeiten wir in interdisziplinären Expertenteams zusammen. Durch Einbindung unserer Spezialisten etwa im Vertragsrecht, Beihilfenrecht und Fördermittelrecht, Gesellschaftsrecht  sowie im Bau- und Architektenrecht  gewährleisten wir eine umfassende Beratung aus einer Hand.