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Bau- und Immobilienrecht

Mit der aus der Betreuung mehrerer Großbauvorhaben gewachsenen Erfahrung und dem gebotenen Verständnis für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beraten und betreuen wir alle, die mit der Entwicklung, der Planung, dem Bau und der Verwertung von klassischen Immobilien und anderer anspruchsvoller Bauvorhaben zu tun haben. 

Unsere Betreuung umfasst sämtliche Entwicklungsstufen eines Bauvorhabens von der Projektierung und Planung über die Errichtung oder Sanierung bis zum Nutzungsbeginn. Sie erstreckt sich auch auf die streitige Auseinandersetzung vor den ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten, sofern zufriedenstellende, den Interessen unserer Mandanten gerecht werdende Ergebnisse anders nicht erreichbar sind.

Im Einzelnen unterstützen wir unsere Mandanten etwa zu folgenden Inhalten:

  • Generalübernehmer-/-unternehmerverträge
  • Nachunternehmerverträge
  • Arbeits- und Bietergemeinschaftsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Schiedsgerichts-/Schiedsgutachtenvereinbarungen
  • Nachtragsmanagement
  • Bauablaufstörungen
  • Juristisch-technische Projektsteuerung in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros
  • Haftung der Baubeteiligten, Schadensabwicklungen nebst Versicherungsfragen
  • Sicherheiten am Bau (Gestaltung von Sicherungsabreden und Bürgschaften)
  • Bauinsolvenz
  • Außergerichtliche Streitbeilegung (Mediations-, Schlichtungs-, Schiedsgutachtenverfahren)
  • Prozessführung (selbstständige Beweisverfahren, Schiedsgerichtsverfahren)

Ansprechpartner

Dr. Carsten Bluhm
Telefon: +49 (0) 30 / 39 92 50 - 0
E-Mail an Dr. Carsten Bluhm schicken