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Beratung von Auftraggebern

Ein Schwerpunkt

unserer Tätigkeit ist die Beratung öffentlicher Auftraggeber. Egal ob klassischer öffentlicher Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber: Wir konzipieren, begleiten und sichern Ihre Beschaffungsvorhaben rechtlich ab. Denn eine erfolgreiche Auftragsvergabe ist stets ein wichtiger, oft entscheidender Meilenstein in einem Projekt.

Die effiziente Vorbereitung des Vergabewettbewerbs bestimmt den Verlauf des weiteren Verfahrens. Grundlegende und richtungsweisende Festlegungen sind zu treffen. Hierzu gehören Fragen nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften, der durchzuführenden Verfahrensart, der Ausgestaltung der Vergabeunterlagen, der Festlegung von Eignungskriterien und Zuschlagskriterien, der Bieterkommunikation (Stichwort e-Vergabe) etc.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen unseres Beratungsteams bieten wir eine rechtssichere Gestaltung Ihres Vergabeverfahrens „ab der ersten Sekunde“. Den zügigen Verfahrensablauf behalten wir ebenso im Blick wie ein wirtschaftliches und interessengerechtes Ergebnis Ihrer Ausschreibung. Bei Bedarf übernehmen wir als „externe“ Vergabestelle die Abwicklung des kompletten Vergabeverfahrens. Versierten Vergabestellen stehen wir als „Anwaltshotline“ zur Verfügung.

Zu unseren Leistungen gehören:

  • Prüfung des anwendbaren Rechts (GWB, VgV, VOB/A, UVgO, Landesvergabegesetze, Haushaltsrecht, Ausnahmetatbestände),
  • Konzeption des Vergabeverfahrens (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft etc.),
  • Festlegung und Entwicklung von Eignungskriterien, Auswahlkriterien, Zuschlagskriterien, Wertungsmatrizen,
  • Vertragsgestaltung,
  • Vorbereitung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Formulare, Vordrucke etc.) sowie der Bekanntmachung,
  • Handling der Bieterfragen und Bieterkommunikation,
  • Beantwortung von Rügen,
  • Angebotsöffnung und formelle Angebotsprüfung,
  • Begleitung von Verhandlungen und Aufklärungsgesprächen,
  • Erstellung eines Vergabevorschlags,
  • Sicherstellung einer rechtssicheren Dokumentation,
  • Compliance und Revision.
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