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EuG: Rettungsbeihilfe für Condor ist mit dem Beihilfenrecht vereinbar

RAin Gabriele Quardt und Hans-Joachim von Salmuth nehmen sich auf dem BeihilfenBlog dem Urteil des EuG vom 18.05.2022 an.

Das EuG ist in seinem Urteil (T-577/20) zum Schluss gekommen, dass die deutsche Rettungsbeihilfe zugunsten der Condor Flugdienst GmbH mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Vorausgegangen war eine von der Fluggesellschaft Ryanair erhobene Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der Kommission vom 14. Oktober 2019. Die Kommission stufte in diesem Beschluss die von der Bundesrepublik Deutschland angemeldete Beihilfe als mit dem Binnenmarkt vereinbar ein. RAin Gabriele Quardt und Hans-Joachim von Salmuth gehen in ihrem BlogBeitrag der Entscheidung des Gerichts nach.