Gabriele Quardt
Leiterin der Praxisgruppe "Beihilferecht"
  • 1987 - 1993 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Göttingen
  • 1994 - 1997 Referendariat in Berlin
  • 1994 Treuhandanstalt und deren Nachfolgeorganisationen
  • 1997 Aufnahme der Tätigkeit als Rechtsanwältin

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Tätigkeitsschwerpunkte

  • Europäisches Beihilfenrecht
  • Prozessvertretung vor EuG / EuGH
  • Vergaberecht 


Mitgliedschaften und weitere Tätigkeiten

  • Mitbegründer und Geschäftsführerin des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht e.V.
  • Vortragstätigkeit z.B. für Euroforum, Deutsches Anwaltsinstitut, Europäische Rechtsakademie in Trier, Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht


Publikationen

  • „Reduzierung des beihilferechtlichen Prüfungsmonopols der EU-Kommission auf eine Modellfunktion, EuZW 2007, 204
  • „Nichtigkeit von Rechtsgeschäften bei Verstoß gegen das Durchführungsverbot des Art. 88 Abs. 3 S. 3 EG“, EuZW 2004, 201
  • „Die Rückforderung von Beihilfen und ihre Grenzen in der Insolvenz“, EuZW 2003, 312
  • „Rückforderung von Beihilfen“ in: Heidenhain (Hrsg.), Handbuch zum EU-Beihilfenrecht, 2003
  • „Zur Abschaffung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung“, EuZW 2002, 424
  • „Die Auftragssperre im Vergaberecht“, BB 1997, 477


Fremdsprache

  • Englisch


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